Preis
Die drei Gewinner des Heuberger Winterthur Jungunternehmerpreis 2009 erhalten:
- je 150'000 CHF (3 x)
- Coaching Genilem während drei Jahren
Aufteilung Preisgeld
- 3 x 150'000 CHF
- Je 2/3 (100'000 CHF) zur freien Verfügung
- Je 1/3 (50'000 CHF) des Betrags auf ein Sperrkonto (für Produkte / Dienstleistungen aus Region Winterthur, Mitgliedsgemeinden der Standortförderung Region Winterthur)
Regelung Preisgeld
Grundlage für Auszahlung von Sperrkonto
-> Ausgelöst wird Zahlung durch die Kontrolle der Standortförderung Region Winterthur
Verpflichtungen
- Wenn das Unternehmen noch nicht gegründet ist, dann ist der/die Teilnehmende bereit, innerhalb höchstens drei Monaten nach der Preisverleihung eine AG oder GmbH mit Sitz in der Schweiz zu gründen zwecks Realisierung und Vermarktung des Projektes
- Im Falle einer Prämierung verpflichtet sich der/die Teilnehmende zur vollberuflichen Tätigkeit im eigenen Unternehmen
- Wohnsitz der/des Teilnehmenden in einem Kanton der Deutschschweiz
- Bereitschaft eines Kostenlosen Coachings durch Genilem während den ersten drei Jahren nach Gewinn des Preises.
Bei Nicht-Erfüllen der oben genannten Verpflichtungen innerhalb höchstens drei Monaten nach der Preisverleihung erlischt der Anspruch auf das Preisgeld. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Im Falle eines Konkurs der Firma besteht kein Anspruch auf die 50'000 CHF oder den Restbetrag, welche sich auf dem Sperrkonto befinden.

